Auszug aus den Mietbedingungen:
1. Mietpreis
Der Mietpreis wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
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Im Mietpreis sind enthalten:
- Haftpflichtversicherung (max. 8 Millionen € Versicherungssumme je geschädigter Person im Schadensfall).
- Fahrzeugversicherung mit 1.000 € Selbstbeteiligung je Schadenfall (Teilkasko oder Vollkasko)
- Deckungssumme 100 Mio.
- vorgeschriebene Mehrwertsteuer
- Verschleißreparaturen,Wartung
Die Betriebskosten (Kraftstoff, Öl) gehen zu Lasten des Mieters.
2. Zahlungsbedingungen
Bei
Vertragsabschluß werden 1/3 des vereinbarten Mietpreises und am
Übergabetag die restlichen 2/3 des Mietpreises zur Zahlung fällig. Wird
innerhalb von 7 Tagen nach Reservierungsbestätigung keine Anzahlung
geleistet, ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden.
Eine Reservierung ist nur durch den Vermieter verbindlich.
Die Mindestzahlung beträgt 50 €.
3. Abholung
Das Fahrzeug kann nach Terminabsprache abgeholt werden.
4. Kaution
Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 500,00 € hinterlegt werden.Im Schadensfall müssen ggf. 300,00€ nachgezahlt werden. Oder alternativ 350,00€ Kaution mit Kautionsvers.
6. Rückgabe & Reinigung
Das
Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden.
Ansonsten bestehen Weiterberechnungen und Ausfallkosten für das
Fahrzeug. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die entstehenden
Ausfallkosten dem Mieter in voller Höhe zu berechnen. Das Fahrzeug ist
in technisch einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben.
Andernfalls entstehen dem Mieter weiter folgende Kosten:
Innenreinigung = 30 €
Außenreinigung = 30 €
Toilettenreinigung = 50 €
7. Fahrer
Unter Voraussetzung eines gültigen Führerscheins ist der Mieter berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Der Mieter hat das handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten und zu verantworten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zugunsten des jeweiligen Fahrers. Der berechtigte Fahrer muss mindestens 1 Jahr im Besitz des Führerscheines der Klasse 3 sein.
13. Auslandfahrten
Auslandsfahrten in die westeuropäischen Staaten (Anrainerstaaten des Mittelmeerraumes) sind möglich. Außereuropäische Auslandsfahrten sind nur in Abstimmung mit dem Vermieter / Fahrzeugeigentümer möglich, da hierfür kein Versicherungsschutz besteht.